Ein Auto-Abonnement ist neben der privaten Nutzung auch eine echte Alternative für die gewerbliche Verwendung geworden. Die großen Anbieter, wie etwa SIXT, Volvo, Mercedes, Volkswagen und andere bieten unlängst neben den Abos für Privatnutzer auch gewerbliche Tarife an, die sich von den privaten Angeboten unterscheiden. Bei der Mehrheit der Anbieter gibt es noch keinen Unterschied für die beiden Nutzungsmöglichkeiten.

Ein Dienstwagen ist für einen Mitarbeiter immer ein zusätzliches „Bonbon“, welches ein Arbeitgeber seinen Angestellten zu Verfügung stellt. In der Praxis ist es aktuell noch so, dass der Arbeitgeber die Fahrzeuge beschafft und bereitstellt. Die Einflussnahme als Arbeitnehmer ist dabei wenig bis gar nicht vorhanden.

Was aber, wenn der Mitarbeiter künftig sogar bei der Auswahl des Fahrzeugtyps und der Ausstattung mit entscheiden kann? Wenn er sogar die Möglichkeit bekommt, das Fahrzeug nach kürzester Zeit wieder zu wechseln? Es trägt erwiesenermaßen zur Motivation bei, wenn Mitarbeiter mit entscheiden dürfen. Bei der Auswahl des eigenen Dienstfahrzeuges ist das sicherlich auch der Fall. Ein umweltbewusster Mitarbeiter wird sich so vermutlich für ein Elektrofahrzeug entscheiden. Ein Mitarbeiter, der viele Kilometer zurücklegt, wird ein sparsames und effizientes Fahrzeug wählen.

Zudem ist ein Mitarbeiter, der viel Zeit im Fahrzeug verbringt, effektiver und entspannter, wenn er mit einem neuen und komfortablen Fahrzeug fährt, anstatt mit einem Leasing-Fahrzeug, welches kurz vor der Rückgabe nach zum Beispiel vier Jahren Nutzung steht und seinen „End-of-Life-Cycle“ fast erreicht hat.

Durch einen stetigen Wechsel zum Wohle der Angestellten entsteht zudem eine höhere Bindung an den Arbeitgeber, denn der Angestellte wird diese Vorteile wertschätzen, dass er im Prinzip ständig und kurzfristig und der individuellen Situation angepasst auf ein anderes, neuwertiges Fahrzeug umsteigen kann.

Durch die in der Regel schnelle Verfügbarkeit und auch der kürzeren Laufzeiten, wie etwa beim Leasing, können auch Mitarbeiter mit Fahrzeugen versorgt werden, die vielleicht nur vorübergehend im Unternehmen tätig sind, wie zum Beispiel Interims-Führungskräfte, Elternzeitvertretungen oder eben auch Auszubildende und Praktikanten, die man mobil halten möchte.

Durch die transparente Überschaubarkeit der laufenden monatlichen Kosten kann man so einen Angestellten ein monatliches Budget zur Verfügung stellen, in dessen Rahmen der Mitarbeiter sein Fahrzeug wählen und konfigurieren kann. Oft hat der Mitarbeiter das Fahrzeug dann schon in wenigen Tagen oder Wochen auf dem Hof stehen und muss nicht erst noch monatelang warten.

Ein Auto-Abo kann aber auch steuerliche Vorteile haben. Wenn sich zum Beispiel Freiberufler oder Selbstständige für ein Auto-Abonnement entscheiden und dieses nachweislich zu mindestens 10 % beruflich nutzen, kann die monatliche Rate als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn das Fahrzeug neben der beruflichen Nutzung auch für den Privatgebrauch verwendet wird, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Einkommensteuer an. Berechnet wird der Nutzungsvorteil entweder pauschal mit der sog. 1 %-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuch.

Die pauschale 1 %-Regel eignet sich insbesondere dann, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 % beruflich genutzt wird. Maßstab ist dann der sog. Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. Wird der Pkw zu weniger als 50 % für den beruflichen Zweck genutzt, muss der private Nutzungsvorteil durch eine Schätzung oder ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Eine exakte Abrechnung der privaten Nutzung ist nur mittels Fahrtenbuch möglich. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nur selten für private Zwecke verwendet wird (siehe auch Planapp.de)

Autor Christoph H.

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